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BAG: genaue Arbeitszeiterfassung Pflicht

Der EuGH hate mit dem „Stechuhrurteil“ im Jahr 2019 mit der Begründung der Zielvorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eine Pflicht zur (Vollzeit-)Erfassung der Arbeitszeit begründet (vgl. EuGH, Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18).
Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden: Eine gesetzliche Grundlage für eine Vollzeiterfassung existiert auch im deutschen Recht. Die Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Das BAG stützt seiner Ansicht auf deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).