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BGH zu fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Kauf- und Werkvertragsrecht

Mit Be­schluss vom 25.01.2022 hat der Bun­des­ge­richts­hof seine bis­he­ri­ge Recht­spre­chung um die fik­ti­ven Män­gel­be­sei­ti­gungs­kos­ten ver­deut­licht:
Ein Käu­fer kann im Rah­men des klei­nen Scha­dens­er­satz­an­spruchs die Kos­ten einer vor­aus­sicht­li­chen Scha­dens­be­sei­ti­gung ver­lan­gen – unabhängig davon, ob er den Scha­den tat­säch­lich be­sei­tigt oder nicht.
Im Werk­ver­trags­recht gilt diese Regel nicht, weil der Auf­trag­neh­mer berechtigt ist, vom Un­ter­neh­mer einen Vor­schuss zur Er­satz­vor­nah­me zu ver­lan­gen.