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Erbschaft mit Immobilie und mehrere Erben – was tun?

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er meist Trauernde und einen Nachlass, der unter den Erben nach den Vorgaben des Erblassers geteilt werden muss. Gehört zum Nachlass eine Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung), sind eine Vielzahl weiterer rechtlicher Besonderheiten zu beachten.
Mehrere Erben sind rechtlich eine Erbengemeinschaft, die es auseinanderzusetzen gilt.
Es ist sowohl für den Erblasser ratsam, sich rechtzeitig um die Regelung seines Nachlasses zu kümmern, um keinen zerstrittenen Haufen Erben zu hinterlassen und dass die Teilung des Nachlasses dessen Wert nicht aufzehrt.
Erben und Pflichtteilsberechtigte sollten umgehend einen erbrechtlichen Fachmann einschalten, dass sicher ist, dass alles rechtlich und kostenoptimiert abgewickelt wird.