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EuGH: Urlaub verjährt nicht automatisch

Der EuGH hat entschieden, dass der Jahresurlaub von Beschäftigten nur noch verfällt, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat. Auch eine Verjährung von Urlaubsansprüchen ist nicht ohne Weiteres möglich, entschied der Europäische Gerichtshof und hat damit die Rechte von Beschäftigten gestärkt.

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