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Überwachung durch Detektei und Schadensersatz
Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei überwachen lässt und diese Detektei dabei den sichtbaren Gesundheitszustand des Arbeitnehmers dokumentiert. Das kann Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen.
9. Nov. 20241 Min. Lesezeit
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Datenschutz: EuGH stärkt Auskunftsrechte nach der DS GVO
Mit Urteil vom 12.01.2023 hat der EuGH die Rechte von Betroffenen auf Auskunft darüber, wem personenbezogene Daten mitgeteilt wurden. So...
20. Jan. 20241 Min. Lesezeit
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