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Beweiswert einer Quittung
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Urteil u.a. befunden, dass eine Quittung einen vollen Beweis dafür erbringe, dass die in ihr enthaltene Erklärung von dem Unterzeichner abgegeben worden ist, nicht aber für den Inhalt der Erklärung. Die Quittung beweist also nicht zwingend, dass die quittierte Leistung (Zahlung eines Betrags o.a.) vom Schuldner erbracht und die Verbindlichkeit also erfüllt wurde. Insoweit unterliege die Quittung und ihr Inhalt der freien richterli
10. Nov. 20241 Min. Lesezeit
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