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Nicht jede Demenz schließt Testierfähigkeit aus
Das Landgericht Frankenthal musste über die Wirksamkeit eines Testaments entscheiden. Die Parteien stritten über die Wirksamkeit eines Testaments und dessen Verfügungen, weil der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung dement war. Nach Ansicht der zuständigen Kammer des Landgerichts bedeutet Testierfähigkeit, dass der Testierende versteht, dass er ein Testament errichtet und welchen Inhalt die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen haben. Testierunfähig sei nur derjenige,
8. Nov. 20241 Min. Lesezeit
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Erbrecht: Postmortale Vollmacht - Grundbuchänderung ohne Erbschein
Das OLG Nürnberg hat bestimmt, dass zur Änderung des Grundbuchs kein Erbschein erforderlich ist, wenn eine postmortale Vollmacht des Erblassers besteht. Nach dem Tod des ehemaligen Grundstückseigentümers, konnte seine Frau die Erben des Mannes mit der ihr erteilten Vollmacht wirksam vertreten. Dies gilt auch, wenn sie selbst zugleich Erbin und Bevollmächtigte ist. In einem solchen Fall erlischt die Vollmacht auch nicht, weil die Frau faktisch sich selbst vertritt. Die Frau er
8. Nov. 20241 Min. Lesezeit
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